Kommunalpolitik verstehen: Wer macht eigentlich was?
Irgendwie berichten wir in der Kommunalpolitik und auch in der Bundes- und Landespolitik immer von unserer Arbeit und nutzen ganz selbstverständlich verschiedene Begriffe. Da gibts unterschiedliche Parlamente, Beiräte, Gremien. Es gibt Anträge und Beschlussvorlagen. Anfragen und Berichtsanträge. Aber was ist das eigentlich alles? Und woher soll man das wissen?
Ich werfe heute mal einen Blick auf die Kommunalpolitik – und auf zwei bestimmte Gremien. Also schauen wir doch mal:
Wer wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt?
Wer wird von der Gemeindevertretung gewählt?
Gemeindevertretung, Bürgermeister und Gemeindevorstand: Wer entscheidet was?
Und warum heißt es nicht „Parlament“ sondern „Gemeindevertretung“?
Wo werden die Beschlüsse in der Kommunalpolitik gefasst?
Eine lange Tagesordnung mit Anfragen, Anträgen und Kenntnisnahmen. Und 30 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die in Hufeisenform sitzen. Davor sitzt der Vorsitzender der Gemeindevertretung (das 31. Mitglied der Gemeindevertretung) mitsamt Protokollantin, Bürgermeister und Gemeindevorstand. Die Ortsvorsteher sitzen in der Reihe vor dem Publikum. Das Bild präsentiert sich beim Besuch der Gemeindevertretung. Soweit, so gut.

Dann geht es in Diskussionen, Abstimmungen und politische Auseinandersetzungen. Es geht um Geld, Straßen, Gebäude, Kinderbetreuung, Vereine oder die Zukunft unserer Ortsteile. Hier passiert Kommunalpolitik direkt, spürbar und öffentlich. Es wird gestritten. Das sollte sachlich sein und in der Sache. Persönlich wird es leider auch manchmal. Aber letzten Endes gibt es Beschlüsse (wie die zustande kommen? Das berichte ich in einem späteren Teil).
Doch wer kümmert sich anschließend darum, dass die Entscheidungen auch umgesetzt werden? Und wer hat eigentlich das Sagen in der Gemeinde? Die Antwort ist nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Denn in Hessen gibt es eine Besonderheit: Die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand sind zwei eigenständige Organe mit unterschiedlichen Aufgaben. Hinzu kommt der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin, direkt gewählt, Leitung der Verwaltung und Sprecher oder Sprecherin des Gemeindevorstands.
Und wer hat jetzt das Sagen?
Die Gemeindevertretung: Von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt

In der Kommunalpolitik in Hessen gilt: Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde. In Städten heißt sie Stadtverordnetenversammlung. Ihre Mitglieder werden bei der Kommunalwahl von den Wahlberechtigten gewählt. In Hessen findet diese Wahl grundsätzlich alle fünf Jahre statt. Wir haben zuletzt im März 2026 gewählt. Daraus ist für uns folgende Zusammensetzung entstanden: ÜBE und SPD jeweils 10 Sitze, CDU 7 Sitze, Grüne 4 Sitze.
Und was machen die nun? Beziehungsweise: wir. Ich gehöre auch der Gemeindevertretung an. Als Fraktionsvorsitzende der SPD.
Wir entscheiden über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde. Wir beschließen beispielsweise den Haushalt und legen damit fest, wofür die Gemeinde im nächsten Jahr unser Geld ausgeben darf. Wir beschließen Satzungen, und damit auch, wieviel Grundsteuer, Gewerbesteuer oder Abwassergebühren wir alle zahlen müssen. Wir beschließen damit auch alle größeren Investitionen in unsere Gemeinde. Und wir legen die politischen Leitlinien fest, nach denen sich unser Ebsdorfergrund entwickeln soll. Wir machen Kommunalpolitik.
Außerdem ist es unsere Aufgabe, den Gemeindevorstand zu überwachen. Wir überwachen etwa, wofür das Steuergeld ausgegeben wurde. Wir fragen immer wieder nach, wie Beschlüsse umgesetzt werden – und wann.
Das bedeutet: Die Gemeindevertretung entscheidet nicht nur darüber, was die Gemeinde tun soll. Sie hat auch die Aufgabe, zu überprüfen, wie mit den beschlossenen Vorhaben und den finanziellen Mitteln dann auch tatsächlich umgegangen wird.
Wer hat das Sagen in der Gemeindevertretung?
Weder der Gemeindevorstand, noch der Bürgermeister oder jemand Externes. Wir wählen unseren Vorsitzenden aus unseren eigenen Reihen. Das bedeutet: Ein Gemeindevertreter oder eine Gemeindevertreterin übernimmt den Vorsitz, leitet die Sitzung und achtet darauf, dass alle Regeln eingehalten werden. Unterstützt wird die Person dabei von drei Stellvertretern. Wir haben im Ebsdorfergrund aus jeder der vier Fraktionen eine Stellvertretung gewählt.
Der Gemeindevorstand ist zu Gast in den Sitzungen und hat eine beratende Funktion. Das bedeutet, dass der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin zwar immer Sprechen darf – aber nicht mit abstimmen und auch nicht die Sitzung leiten oder über die Tagesordnung bestimmen.
Darüber hinaus hat jede Fraktion für sich auch eine Fraktionsvorsitzende oder einen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Diese vier Personen bilden zusammen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung den Ältestenrat. (Ja, da sind nicht zwangsläufig die Ältesten aus der Fraktion vertreten). Im Ältestenrat legen wir fest, wie die Sitzung ablaufen soll und zu welchen Tagesordnungspunkten wir Diskussionsbedarf sehen und welche wir einfach abstimmen können.
Der Gemeindevorstand: Leitung der Verwaltung und Umsetzung von Beschlüssen
Der Gemeindevorstand verwaltet die Gemeinde, die Beschlüsse, das Tagesgeschäft. Das Team ist sozusagen Chef der Gemeindeverwaltung. Bürgermeister oder Bürgermeisterin haben den Vorsitz, dann gibt es noch den oder die Erste Beigeordnete und weitere Beigeordnete.
Anders als die Gemeindevertretung wird der Gemeindevorstand nicht als Ganzes direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin wird direkt von den wahlberechtigten Einwohnern gewählt, alle sechs Jahre. Die weiteren Mitglieder werden von der Gemeindevertretung gewählt – im Verhältnis zu den Sitzen in der Gemeindevertretung.
Zu den Aufgaben des Gemeindevorstands gehören unter anderem:
- die laufende Verwaltung der Gemeinde inklusive der Personalentscheidungen,
- die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Gemeindevertretung,
- die Verwaltung des Gemeindevermögens und der öffentlichen Einrichtungen,
- die Aufstellung des Haushaltsentwurfs und des Investitionsprogramms,
- die Erledigung weiterer Aufgaben, die ihm gesetzlich oder durch die Gemeindevertretung übertragen wurden,
- die Vertretung der Gemeinde nach außen.
Der Gemeindevorstand ist dabei ein Kollegialorgan. Das bedeutet, dass er seine Entscheidungen grundsätzlich gemeinsam fasst. Der Bürgermeister führt den Vorsitz und hat besondere gesetzliche Aufgaben und Befugnisse. Er entscheidet aber nicht automatisch allein über alles, was den Gemeindevorstand betrifft.
Und: Der Gemeindevorstand tagt nicht öffentlich.
Und was macht dann der Bürgermeister?
Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeindevorstands und leitet die Gemeindeverwaltung. Er bereitet die Sitzungen des Gemeindevorstands vor und leitet diese. Also wie der Vorsitzende der Gemeindevertretung, nur im Kleinen. Darüber hinaus ist es dann Aufgabe des Bürgermeisters, die Beschlüsse mit der Verwaltung umzusetzen – wie auch die Beschlüsse der Gemeindevertretung.
Kommunalpolitik ganz praktisch: Wer entscheidet was? Ein Beispiel aus dem Alltag
Nehmen wir mal an, die Kita in Rauischholzhausen soll einen Anbau bekommen (hat sie tatsächlich bereits) – wie läuft das ab?
Zunächst einmal: Innerhalb der Verwaltung gibt es Fachleute, die die Entwicklung der Kinderzahlen und der Betreuungsplätze im Blick haben sollten. Diese arbeiten dem Bürgermeister und Gemeindevorstand zu, stellen etwa Zahlen zusammen und entwickeln einen Plan, machen Vorschläge – bestenfalls mehrere. Nun sehen die Fachleute in Absprache mit dem Bürgermeister, dass es dringend neue Kita-Plätze braucht. Und stellen Zahlen, Daten, Fakten zusammen. So entsteht dann beispielsweise der Vorschlag, dass ein Anbau an eine bestehende Kita realisiert werden sollte. An welchen geht das? Was kostet das? Wo werden die neuen Plätze überwiegend gebraucht?

Solche und viele weitere Fragen sollten geklärt und abgewogen werden. Und so entsteht dann ein konkreter Vorschlag. Der wird im Gemeindevorstand besprochen. Der findet es gut so, hat vielleicht noch Nachfragen und will weitere Zahlen. Und dann ist der Gemeindevorstand zufrieden, hat eine Vorgehensweise beschlossen.
Aber der Gemeindevorstand und der Bürgermeister dürfen das nicht so umsetzen. Jetzt kommt die Gemeindevertretung ins Spiel. Der Gemeindevorstand bringt einen Beschlussvorschlag in die Gemeindevertretung ein, erklärt die Idee, die Kosten, die Zeitplanungen und die Kinderzahlen. erklärt, warum es einen Anbau braucht und bis wann. Und vieles mehr. Die Gemeindevertretung hört zu, stellt Fragen, diskutiert selbst. Erst in den Fachausschüssen der Gemeindevertetung und später in der Sitzung der Gemeindevertretung.
Die Gemeindevertretung kann den Vorschlag aus dem Gemeindevorstand nun ablehnen oder zustimmen. Sie kann auch den Beschluss ändern und sagen, dass der Gemeindevorstand nochmal schauen soll, ob man nicht die Kita in Hachborn erweitern könnte und was das kosten würde. Sie könnte ihn auch zurückstellen und sagen, dass ein anderes Projekt nun erst mal wichtiger wäre.
Nach dem Beschluss? Zurück in den Gemeindevorstand
Jetzt hat in unserem Beispiel die Gemeindevertretung offensichtlich beschlossen, dass der Anbau erfolgen soll. Und jetzt geht der Beschluss quasi wieder zurück an den Gemeindevorstand. Der hat nun den Auftrag, den Anbau auch zu realisieren. Für die Umsetzung sorgen dann wiederum die Fachleute in der Gemeinde und kümmern sich um Ausschreibung, Planungen, Bau etc…
Und wenn Planungen geändert werden oder etwas deutlich teurer wird als geplant? Dann muss der Gemeindevorstand das der Gemeindevertretung offenlegen und sich dazu wieder einen Beschluss holen. Denn der Gemeindevorstand darf nur umsetzen, was im Beschluss geht und nicht deutlich mehr ausgeben, als die Gemeindevertretung zur Verfügung stellt. Der Gemeindevorstand darf nicht eigenmächtig Beschlüsse der Gemeindevertretung ignorieren oder abändern.
Natürlich kann ein Vorhaben auch anders beginnen. Wir können als Fraktionen ebenfalls Anträge einbringen. Und dazu können Vereine und Bürgerinnen und Bürger auch auf uns zukommen und mit uns über ihre Wünsche und Ideen reden, bei uns dafür werben. Findet sich eine Fraktion, die die Idee unterstützt, kann sie diese auch in die Gemeindevertretung einbringen.
Woher kommen unsere Ideen für Anträge? Aus Gesprächen mit euch. Aus eigenen Erfahrungen, denn wir leben hier und merken selbst, wo etwas vielleicht besser oder anders werden könnte. Und was wir machen? Das steht in unserem Wahlprogramm. Wir arbeiten das aus und stellen entsprechend Anträge. Wir haben euch angekündigt, was wir machen wollen – wir werden entsprechende Anträge schreiben und für Mehrheiten werben,

Das Beispiel mit der Kita zeigt aber das Grundprinzip: Politische Entscheidung, Verwaltungsarbeit und praktische Umsetzung greifen ineinander. Die Gemeindevertretung gibt in vielen Aufgabenbereichen den Auftrag, der Gemeindevorstand setzt um, die Gemeindevertretung kontrolliert.
Ist der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung untergeordnet?
Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde und entscheidet über die Angelegenheiten, die ihr gesetzlich zugewiesen sind. Sie überwacht die Verwaltung und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands. Der Gemeindevorstand ist aber nicht einfach eine Abteilung der Gemeindevertretung. Er ist ein eigenständiges Organ mit eigenen gesetzlichen Aufgaben und Befugnissen.
Die Gemeindevertretung kann dem Gemeindevorstand bestimmte Aufgaben übertragen und ihn zur Auskunft verpflichten. Sie kann außerdem kontrollieren, wie Beschlüsse umgesetzt werden und wie die Gemeindeeinnahmen verwendet werden. Umgekehrt muss auch die Gemeindevertretung die gesetzlichen Zuständigkeiten des Gemeindevorstands respektieren. Sie kann nicht beliebig jede laufende Verwaltungsentscheidung selbst übernehmen. Das sind beispielsweise verkehrsrechtliche Anordnungen. Die kann nur der Bürgermeister treffen.
Warum die Unterscheidung nicht nur für die Kommunalpolitik wichtig ist
Wenn ein Vorhaben nicht vorankommt, stellt sich uns allen schnell die Frage, wer dafür verantwortlich ist. Wurde noch kein politischer Beschluss gefasst? Fehlen Informationen? Ist die Finanzierung ungeklärt? Oder befindet sich ein bereits beschlossenes Projekt noch in der Planung oder Umsetzung?
Wer Gemeindevertretung und Gemeindevorstand auseinanderhalten kann, kann solche Fragen gezielter stellen. Denn es macht einen Unterschied, ob ein politischer Beschluss fehlt oder ob ein Beschluss nicht umgesetzt wurde. Ebenso macht es einen Unterschied, ob die Gemeindevertretung eine Maßnahme abgelehnt hat oder ob die Verwaltung zunächst weitere Informationen zusammenstellt.
Kommunalpolitik besteht nicht nur aus Abstimmungen. Sie lebt davon, dass Beschlüsse gefasst, respektiert, umgesetzt und überprüft werden. In den jeweiligen Zuständigkeiten.
Kommunalpolitik zu verstehen heißt deshalb auch, Zuständigkeiten zu kennen.
Wenn ihr es ganz genau wissen wollt: die wichtigsten Bestimmungen findet ihr in der Hessischen Gemeindeordnung.
Habt ihr jetzt Lust, selbst mal reinzuschauen und das ganze live zu sehen? Oder zu lesen, was wir so beschließen und beraten? Sitzungstermine und Beschlussvorlagen findet ihr im Ratsinformationssystem der Gemeinde Ebsdorfergrund.


